Inter?

Was verstehen wir unter inter* oder intergeschlechtlich?

Unter dem Begriff inter* oder intergeschlechtlich fassen wir Menschen zusammen, deren Körper nicht (in allen Aspekten) den gängigen Vorstellungen und medizinischen Normen von “weiblichen” oder “männlichen” Körpern entsprechen.

Inter* steht für ein breites Spektrum von angeborenen Variationen der Geschlechtsmerkmale.

Variationen der Geschlechtsmerkmale?

Variationen der Geschlechtsmerkmale können sich in den sekundären Geschlechtsmerkmalen wie Haarverteilung, Muskelmasse, Brüsten, und Statur, in den primären Geschlechtsmerkmalen wie den Gonaden und Genitalien, in chromosomalen Strukturen und/oder in Hormonwerten zeigen.

Wann zeigt sich Intergeschlechtlichkeit?

Intergeschlechtlichkeit kann sich in allen Lebensphasen zeigen:
• vor oder bei der Geburt
• während der Kindheit
• im Jugendalter / während der Pubertät
• im Erwachsenenalter.

Manche Menschen stoßen erst über ihr Trans-Sein auf ihre Intergeschlechtlichkeit. Viele wissen selbst (noch) nicht, dass sie intergeschlechtlich sind.

Wie werden intergeschlechtliche Menschen in der Medizin heute behandelt?

An vielen intergeschlechtlichen Menschen wurden medizinische Eingriffe durchgeführt, in die sie nicht vollumfassend (d.h. auch über mögliche Alternativen) informiert eingewilligt haben.

Eingriffe, die durchgeführt werden, um intergeschlechtliche Körper so zu verändern, dass sie (vermeintlich) besser in die Norm von “weiblichen” oder “männlichen” Körpern passen (und nicht etwa um tatsächlich den Gesundheitszustand zu verbessern oder zu erhalten). Mit diesem Ziel vor Augen werden z.B. Gonaden entfernt, Operationen an Genitalien vorgenommen oder Hormone verabreicht.

Oft werden diese Eingriffe bereits im frühen Kindesalter durchgeführt bzw. wird sogar pränatal eingegriffen, um z.B. mittels Hormontherapie das Wachstum eines Genitals zu beeinflussen. Wird eine Form von Intergeschlechtlichkeit pränatal festgestellt, so wird häufig gleich zu einem Schwangerschaftsabbruch geraten.

Nicht-konsensuelle normierende und kosmetische medizinische Eingriffe an intergeschlechtlichen Personen sowie Konversionstherapien stellen Menschenrechtsverletzungen dar und werden in immer mehr Staaten explizit gesetzlich verboten. Auch in Deutschland gibt es seit 2021 ein gesetzliches Verbot mancher Eingriffe an inter* Personen.

Welche Begriffe rund um inter* gibt es noch?

Wir verwenden die Begriffe inter*, intergeschlechtlich und Variationen der Geschlechtsmerkmale.

Intergeschlechtliche Personen verwenden ganz unterschiedliche Begriffe als Selbstbezeichnungen. Es werden sich auch Begriffe (wieder) angeeignet die zuvor (auch) zur pathologisierung von Intergeschlechtlichkeit verwendet wurden. Werden solche Begriffe wie etwa Herm(aphrodit) oder Zwitter als Selbstbezeichnungen von inter* Personen verwendet, so können sie bestärken. Als Fremdbezeichnung für andere Personen haben sie diese Wirkung jedoch nicht (außer eine Person möchte konkret so bezeichnet werden), sondern werden vor allem als pathologisierend und diskriminierend verstanden.

Die medizinische Praxis und Forschung verwendet vor allem die Begriffe »Varianten der Geschlechtsentwicklung« und »DSD« um Intergeschlechtlichkeit bzw. verschiedene Diagnosen, die intergeschlechtliche Körperlichkeiten beschreiben sollen, zusammenzufassen. Beide Begriffe leiten sich vom englischen Begriff “Disorders/Differences of Sex Development” ab, der seit dem Chicagoer Consensus Statement 2006 ältere Begriffe wie »Intersex/Intersexualität« oder »(Pseudo-)Hermaphroditismus« ablösen sollte.

Um sich vom Begriff der Störung und allgemein von Pathologisierung zu lösen, lehnen menschenrechtsbasierte Organisationen aber diese medizinischen Begriffe meist ab und verwenden stattdessen Intergeschlechtlichkeit oder Variationen der Geschlechtsmerkmale.

Mehr dazu in unserer Publikation “inter* und Sprache”.

Was hat inter* mit Geschlechtseinträgen im Personenstand zu tun?

Intergeschlechtliche Menschen haben unterschiedliche Geschlechtsidentitäten bzw. Selbstdefinitionen. Für Menschen, die einen anderen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister als “weiblich” oder “männlich” wollen/brauchen, gibt es (unter bestimmten Voraussetzungen) die Möglichkeit ihren Personenstand nach § 45b Personenstandsgesetz (PStG) zu ändern.

Mehr Infos und Beratung zum § 45b.

Was sind inter* Forderungen von TrIQ?

Wir unterstützden die Forderungen des Internationalen Intersex Forums und versuchen diese umzusetzen.

Unser Fokus liegt dabei auf der Forderung nach einem Stopp von uneingewilligten medizinischen Eingriffen (wie Operationen oder Hormongaben) an intergeschlechtlichen Menschen.

Darüber hinaus fordern wir:

  • die Anerkennung der Menschenrechtsverbrechen an intergeschlechtlichen Menschen
  • die Depathologisierung intergeschlechtlicher Körper
  • ein höchstmöglichen Maß an Gesundheit und Information für intergeschlechtliche Menschen
  • ein intersektionales Verständnis von Intergeschlechtlichkeit
  • die Verankerung von Intergeschlechtlichkeit als Thema und einem (geschlechtliche) Vielfalt bestärkenden Ansatz in Lehrplänen und Curricula
  • eine Möglichkeit der Änderung des Geschlechtseintrages im Personenstandsregister, die für alle frei zugänglich ist (ohne mediziniesche Deutungshoheit)

TransInterQueer e.V.
Gürtelstr. 35
10247 Berlin

Bereich Inter*
+49 (0) 178 8059389
inter[at]transinterqueer.org
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